Kriegslicht“ oder „Kriegslichtbrenner



Herkunft und Bedeutung des Begriffs „Kriegslicht“ oder „Kriegslichtbrenner“

Wortherkunft:

Der Name setzt sich zusammen aus

- „Krieg“, da solche Geräte vor allem während der Kriegszeiten, insbesondere in Not- oder Mangellagen, verwendet wurden.

- „Licht“, da sie primär als Beleuchtungsquelle dienten (oft aber auch zum Kochen oder Wärmen).

- „Brenner“, wenn es sich um ein Gerät handelt, das Spiritus (oder einen anderen Brennstoff) zur Erzeugung von Flamme bzw. Hitze nutzt.

Beschreibung

Ein Kriegslichtbrenner war typischerweise: Eine einfach konstruierte Spirituslampe oder ein kleiner Kocher Hergestellt oft aus Alltagsmaterialien (z. B. Konservendosen, Draht, Watte als Docht)

Spiritus-Glühlicht

Eine besondere Form der Dochtlampen stellen spiritusbetriebene Glühlichter dar. Sie wurden in den Jahren 1915-20 entwickelt.

In den Jahren des ersten Weltkrieges erlebten die Spiritus-Glühlichter in Deutschland wohl ihre grösste Verbreitung, da durch die britischen Blockaden kaum Erdölimporte - aus denen ja bekanntlich u.a. Petroleum destilliert wird - durchkamen. Spiritus muss nicht importiert werden, es wird Zucker mit Wasser durch Hefe vergoren und anschliessend destilliert.

Die durch den Krieg bedingte Knappheit an Petroleum brachte es mit sich, dass nur noch etwa 1/5 der in normalen Jahren zur Verfügung stehenden Petroleum-Menge an die Bevölkerung abgegeben werden konnte. Es lag daher nicht nur im Interesse der Bevölkerung sich um alternativen zu kümmern, sondern auch im Interesse der Industrie sich, so bald als möglich der Beschaffung von Ersatzbeleuchtungsmitteln zuzuwenden.

Aus dieser Zeit stammt unter andrem auch die Bezeichnung "Kriegslicht" für mit Spiritus betriebene Glühlichter. In diesen Kriegsjahren wurden, versehen mit der Aufschrift "Kriegslicht" und je einem darauffolgenden Kürzel der bedeutendsten Lampenhersteller, große Mengen dieser Brenner aus Stahl hergestellt.

Den Vertrieb dieser Spiritusbrenner hat eine unter Mitwirkung und Aufsicht der obersten Reichs- und Staatsbehörden gebildete Vertriebsgesellschaft in Berlin, Leipziger Straße 2. Die Brenner lassen sich auf jede Petroleumlampe ohne weiteres oder durch Einschaltung eines Füllstückes aufschrauben. Sie haben eine annähernd dreimal so große Lichtstärke, wie ein gewöhnlicher 14 Linien-Petroleumbrenner. Ihr Spiritusverbrauch beträgt etwa 1/12 Liter in der Stunde, so daß sich die Betriebskosten bei den damaligen Preisen des Brennspiritus von 60 Pfennig für den Liter auf 5 Pfennig für die Brennstunde ergab.

Es gab:

  • Kriegslicht HS von der Firma Hugo Schneider AG, Leipzig
  • Kriegslicht EG von der Firma Ehrich und Graetz AG, Berlin
  • Kriegslicht JH von der Firma Jacob Hirschhorn AG, Berlin

Im Gegensatz zu herkömmlichen Petroleumlampen wird die Flammengrösse nicht durch die Dochthöhe reguliert, sondern der Docht sitzt fest in einer durch den massiv-kupfernen Glühstrumpfträger erhitzten Vergasungskammer. Das Spiritusgas strömt durch einen vom Handrad regulierbaren Kanal durch eine Düse, mischt sich mit Luft und verbrennt mit blauer, heißer Flamme unterhalb des Glühstrumpfes.
Damit dieser Kreislauf beginnen kann, wird mittels eines im Brennstoffbehälter befindlichen Kolbens durch Drücken auf den Pumpenhebel eine kleine Menge Spiritus in eine Vorwärmkammer befördert und anschließend angezündet.

Die Brenner wurden an die Bevölkerung zum festgesetzten Preise von 4 Mark abgegeben, die Zubehörteile, wie Glühstrumpf, Zylinder, Füllkännchen und Füllstück kosten etwa 1,25 Mark.
Die Spiritus-Glühlicht-Kriegsgesellschaft hatte die Kleinhändler, die ihre Brenner vertreiben, verpflichten, den Einheitspreis von 4 Mark für den Brenner sowie angemessene Preise für die Zubehörteile innezuhalten, deren besonders gute Beschaffenheit gewährleistet wurde. Die Gemeindebehörden sind angewiesen worden, die Einwohnerschaft zu veranlassen, Bestellungen auf Brenner bei ihnen anzumelden. Sie werden die Aufträge der Kriegslicht- Gesellschaft übermitteln. Da sich bei grösseren Sammelbestellungen der Bezugspreis vermindert, so werden die Gemeindebehörden infolge des Unterschiedes zwischen dem Bezugs- und dem Einheitsverkaufspreis in der Lage sein, nachweislich Unbemittelten die Brenner billiger oder auf Abzahlung gegebenenfalls auch ganz kostenlos zu überlassen.


Quellen: Diverse


Kommentare

Beliebte Posts